Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 1.10.2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ranya Schauenstein (e.U.), im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt, und dem/der Kund*in, im Folgenden „Kunde“ genannt, die im Zusammenhang mit Videoproduktionsdienstleistungen (sowie auch Fotografie und Redaktion) stehen. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, es sei denn, es wurde im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Änderungen der AGB werden dem Kunden mit Hinweis auf die konkreten Änderungen bekannt gegeben. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
2. Vertragsabschluss
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin das Angebot des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Dazu gehören u.a. die Planung, Fotografie- und Filmarbeiten, Schnitt und Nachbearbeitung sowie ggf. redaktionelle Tätigkeiten. Im vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich einer Sende- bzw. vorführfähigen Erstkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt 2.1. vorgesehenen Ausmaß enthalten.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
4.1. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und
sonstiger Aufwendungen.
Bei längeren Produktionszeiten gilt, wenn nichts anderes vereinbart: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Abnahme. Eine Abrechnung nach größeren Posten wie Konzept, Dreh und Abnahme nach Postproduktion ist auch möglich und kann individuell bei Vertragsabschluss oder im Anbot vereinbart werden.
4.2. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt.
4.3. Storno-Gebühren
Bis zu vier Wochen keine, 14 Tage bis 2 Tage vor Buchung: 25%,
weniger als 48 Stunden vor Buchung: 50% des vereinbarten Preises.
Wird innerhalb von zwei Monaten ein Ersatztermin gefunden, werden keine Storno-Gebühren fällig.
5. Rechte und Pflichten
Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig alle notwendigen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Produktion zu pausieren oder abzubrechen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Der Kunde verpflichtet sich, die zur Auftragsdurchführung bereitgestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Urheber-, Marken- und andere Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass diese frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck verwendet werden können.
5.1. Nutzungsrechte
Wenn nicht anderweitig im Angebot ausgemacht, dann räumt die Auftragnehmerin dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den fertigen Videos, Fotos und Texten ein, zeitlich und räumlich unbegrenzt.
Im Produktionsvertrag bzw. im akzeptierten Anbot ist bei komplexeren / größeren Produktionen bereits zu vermerken, für welche Verbreitungsgebiete, Medien und Zeiträume die Videos, Fotos o.ä. herzustellen sind.
Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Veränderung am fertigen Werk bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich übertragen werden, verbleiben bei der Auftragnehmerin, insbesondere:
1. das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, auf Verlangen des Kunden Änderungen, Kürzungen und/oder Umstellungen vorzunehmen oder andere Versionen des Werkes herzustellen.
2. das Recht, das Werk anlässlich von Wettbewerben oder Festivals sowie für Eigenwerbung vorführen zu lassen und im eigenen Portfolio zu nutzen.
3.die Rechte an sämtlichen im Auftrag des Kunden entwickelten Werkideen und Konzepten, auch wenn diese nicht ausgeführt worden sind.
5.2. Rohmaterial
Die Bestellung des Rohmaterials nach Projektabschluss muss gesondert vereinbart werden und ist mit Zusatzkosten verbunden. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, individuell zu entscheiden, ob eine Ausgabe von Rohmaterial möglich ist.
Das Eigentum und die Rechte am Rohmaterial verbleiben bei der Auftragnehmerin. Die Daten werden für ein Jahr, ab Abnahme des Werkes, kostenlos und fachgerecht aufbewahrt.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur zur Erfüllung des Vertrages verwendet.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und individuellen, das entsprechende Werk betreffenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die individuellen Vereinbarungen den AGB vor.
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.